Um Ihnen unser Leistungsangebot möglichst übersichtlich darzustellen,

haben wir unsere Leistungen nach den Phasen

der Unternehmensexistenz strukturiert.

Gründungsphase

1. Existenzgründung

Ihr Entschluss zur Existenzgründung ist gefallen. In den ersten Jahren einer Unternehmung entscheidet sich häufig, wie erfolgreich ein Unternehmen werden kann. Nutzen Sie unsere Erfahrungen für einen erfolgreichen Unternehmensstart.

 

Mit folgenden Fragen sollten Sie sich bei Ihrer Gründung u. a. auseinandersetzen:

  • Welche steuerlichen Vorschriften/Wahlrechte sind von Anfang an von Bedeutung?
  • Welche Rechtsform ist für mich die sinnvollste?
  • Wie richte ich ein ordnungsgemäßes Rechnungswesen ein?
  • Benötige ich einen Businessplan?
  • Welche Investitionen sind notwendig, wie finanziere ich diese?
  • Was hat die Beschäftigung von Mitarbeitern für Konsequenzen?

 

2. Rechtsformwahl

Bei der Wahl der Rechtsform sind im Wesentlichen die Aspekte der Haftung und Optimierung der Unternehmensnachfolge, sowie die Reduzierung der Steuerbelastung zu beachten. Bei der Existenzgründung ist aus oben genannten Gründen die Auswahl der Rechtsform, bzw. eine regelmäßige Überprüfung dieser, nicht zu unterschätzen.

Wir unterstützen Sie gerne bei den folgenden Fragestellungen:

  • Welche Rechtsform ist für mein Unternehmen betriebswirtschaftlich sinnvoll?
  • Welche Rechtsform ist für mich steuerlich optimal?
  • Bestehen wesentliche Haftungsrisiken?
  • Welche Offenlegungspflichten bestehen?

 

3. Rechnungswesen

Das betriebliche Rechnungswesen ist zur Steuerung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung. Nutzen Sie unseren Service zur Einrichtung des Rechnungswesens, denn eine professionelle Einrichtung von Anfang an spart erhebliche Kosten.

Das betriebliche Rechnungswesen setzt sich aus folgenden Bereichen zusammen:

  • Finanzbuchhaltung
  • Jahresabschlusserstellung (Bilanz, Gewinn u. Verlustrechnung sowie Anhang)
  • Vergleichsrechnung (u. a. Analyse zum Vorjahr)

Wachstumsphase

1. Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung ist die Basis vieler unternehmerischer Entscheidungen. Mit der Durchführung Ihrer Finanzbuchhaltung durch uns haben Sie den Vorteil, dass wir Ihr Unternehmen von Grund auf kennenlernen. So können wir Sie bei der Steuerung Ihres Unternehmens insbesondere durch BWAs unterstützen und gezielt in Bezug auf steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten beraten. Wir unterscheiden zwischen der klassischen und modernen Finanzbuchhaltung.

a) Klassische Finanzbuchhaltung

Bei der klassischen Finanzbuchhaltung erhalten Sie Ihren persönlichen Buchhaltungsordner, in dem Sie uns regelmäßig Ihre Belege zum Buchen zur Verfügung stellen.

Wir übernehmen für Sie u. a. folgende Tätigkeiten:

  • Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung
  • Erstellung der Debitoren- u. Kreditoren-Buchhaltung
  • Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Erstellung und Übermittlung der zusammenfassenden Meldung
  • Beantragung von Dauerfristverlängerungen
  • Ansprechpartner für Rückfragen des Finanzamtes
  • Auf Wunsch Hol-und Bring Service

b) Moderne Finanzbuchhaltung

Bei der modernen Finanzbuchhaltung werden im 1. Schritt alle Belege direkt in Ihrem Unternehmen digitalisiert. Spezielle IT-Kenntnisse sind dabei nicht erforderlich, da die Verarbeitung in Ihrer Firma mit einem handelsüblichen Fax oder Scanner vollzogen werden kann. Im 2. Schritt werden alle digitalisierten Belege und Rechnungen durch uns online und zeitnah verarbeitet.

Folgende Leistungen erhalten Sie durch uns:

  • Alle Unterlagen bleiben bei Ihnen im Unternehmen
  • Auf Wunsch wochenaktuelle Auswertungen
  • Weniger Aufwand für Belegaustausch
  • Alle Leistungen der klassischen Finanzbuchhaltung

 

2. Lohnbuchhaltung

Eine professionelle Lohnbuchhaltung ist ein ganz zentraler Bestandteil jedes Unternehmens. Die pünktliche und korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnung bildet eine wesentliche Grundlage für die Zufriedenheit und Motivation Ihrer Mitarbeiter. Damit möglichst viel vom Bruttolohn auch bei Ihren Mitarbeitern ankommt, beraten wir Sie auf Wunsch über die steueroptimale Nutzung der Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften.

Unsere Leistung beinhaltet im Wesentlichen:

  • Die Datenübermittlung an Behörden, z. B. die Lohnsteuer-Anmeldung.
  • Erstellung der Beitragsnachweise für die jeweiligen Krankenkassen.
  • Erstellung von monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
  • Auf Wunsch Ausfüllen von Bescheinigungen / Anträgen.
  • Klärung unterschiedlicher Fragen mit Finanzamt, Krankenkassen, Knappschaft usw..
  • Auf Wunsch Betreuung bei Prüfungen (z.B. LSt-Außenprüfungen oder Berufsgenossenschaft).

 

3. Jahresabschlusserstellung

Der Jahresabschluss ist für Ihr Unternehmen von zentraler Bedeutung. Er bildet u. a. die Basis für Steuererklärungen, Unternehmensbewertungen und Kreditgespräche. Wir erstellen Ihren Jahresabschluss nach den bestehenden gesetzlichen Vorgaben. Außerdem erläutern wir Ihnen persönlich, verständlich und umfassend in einem abschließenden Jahresabschlussgespräch wie Sie die Zahlen der Vergangenheit für die Zukunft nutzen können.

Folgende Leistungen können Sie durch uns erhalten:

  • Abstimmarbeiten bei Übernahme einer Fremdbuchhaltung
  • Einnahmen-/Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG
  • Erstellen der Anlagenbuchführung
  • Erstellungsbericht mit Erläuterungen
  • Unterstützung bei der Erstellung des Anhangs
  • Unterstützung bei der Erstellung des Lageberichtes
  • Erstellung einer verkürzten Offenlegungsversion
  • Übermittlung Offenlegungsversion an den Bundesanzeiger
  • Erstellung von besonderen Bilanzen, z.B.:
    • Sonderbilanzen
    • Zwischenbilanzen
    • Ergänzungsbilanzen
    • Liquidationsschlussbilanzen
    • Liquidationseröffnungsbilanzen
  • Jahresabschlusserstellung mit Plausibilitätsbeurteilung

 

4. Steuererklärungen

Die Steuererklärung ist eine Erklärung, mit der der Steuerpflichtige gegenüber dem Finanzamt seinen steuerlichen Lebenssachverhalt offenlegt. Wir nutzen für Sie die optimalen Wahlrechte, Steuersparmöglichkeiten und senken damit Ihre Abgabenlast. Im Wesentlichen bieten wir Ihnen die Erstellung folgender Steuererklärungen an:

Betrieblich:

  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte
  • Kapitalertragsteuerbescheinigung

Privat:

  • Einkommensteuererklärung einschließlich diverser Anlagen
  • Erbschaftsteuererklärung
  • Schenkungsteuererklärung

 

5. Verfahrensrecht

Im Bereich Verfahrensrecht möchten wir Ihnen unsere Leistungen im Bereich des Einspruchsverfahrens und der Begleitung bei der Betriebsprüfung vorstellen.

a) Einspruchsverfahren

Auch die noch so gewissenhafte Erstellung einer Steuererklärung oder eines Jahresabschlusses kann nicht ausschließen, dass das Finanzamt bei der Steuerfestsetzung von den Angaben der Steuererklärung abweicht bzw. eine andere Rechtsauslegung vertritt. Wir wollen, dass Sie Recht bekommen. Im ersten Schritt werden Ihre Steuerbescheide und sonstigen Verwaltungsakte von uns auf Ordnungsmäßigkeit geprüft. Falls notwendig, führen wir im zweiten Schritt nach Abwägung der Erfolgsaussichten und Rücksprache mit Ihnen das Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt durch.

b) Betriebsprüfung

Die Betriebsprüfung ist eine von der Finanzbehörde durchzuführende Gesamtüberprüfung steuerlich relevanter Lebenssachverhalte. Die Betriebsprüfung dient der Ermittlung, Prüfung und Beurteilung der Verhältnisse des Steuerpflichtigen, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. Wir lassen Sie bei diesen Prüfungen nicht alleine, sondern unterstützen Sie durch eine umfassende, persönliche und vorausschauende Beratung. Wir versuchen mit Ihnen gemeinsam Strategien zu entwickeln, um für die Fragen des Betriebsprüfers gewappnet zu sein. Das Ergebnis einer Betriebsprüfung hängt jedoch nicht unwesentlich vom vernünftigen Umgang mit den Betriebsprüfern ab. Aus diesem Grund sind wir im Rahmen einer Betriebsprüfung immer gewollt, Argumente ruhig, sachlich aber bestimmt in einem angenehmen Gesprächsumfeld auszutauschen.

 

6. Kontinuierliche Beratungsgespräche

Um eine zeitnahe und sinnvolle Anpassung Ihrer steuerlichen Verhältnisse auf Ihre unternehmerische Entwicklung  zu gewährleisten, empfehlen wir kontinuierliche persönliche Beratungsgespräche. Auf Wunsch werden gemeinsame  Überlegungen vorgenommen, die zur Optimierung Ihrer steuerlichen Verhältnisse führen. Dabei geht es uns  im Wesentlichen um die nachhaltige Senkung Ihrer Steuerlast, z. B. durch die bestmögliche Ausübung von steuerlichen Wahlrechten. Maßnahmen nur aus Gründen des Steuersparens halten wir für nicht sinnvoll. Es geht uns darum, wirtschaftlich überzeugende Maßnahmen steueroptimiert zu gestalten.

Nachfolgephase

1. Unternehmensbewertung

Durch die Unternehmensbewertung erfolgt die Ermittlung des Wertes Ihres ganzen Unternehmens oder von einzelnen Unternehmensteilen. Die anspruchsvolle Aufgabe bei der Unternehmensbewertung erwächst daraus, dass jedes Unternehmen ein individuelles und oftmals komplexes Gebilde darstellt. Um einen einzigen monetären Wert zu ermitteln, erfolgt im Rahmen der Unternehmensbewertung eine sachgerechte Erfassung und Verarbeitung Ihrer Unternehmenswerte. Falls Sie z. B. auf Grund von Expansionsabsichten Interesse am Wert Ihres oder eines  anderen Unternehmens haben, sprechen Sie uns gerne an.

 

2. Unternehmensnachfolge

Die Übergabe oder der Verkauf eines Unternehmens zählt zu den schwierigen, aber wichtigen unternehmerischen Herausforderungen. Um den Erhalt und die Fortentwicklung Ihres „Lebenswerks“ auch in Zukunft zu sichern, ist eine rechtzeitige Planung und Organisation der Übergabe von erheblicher Bedeutung. Wir beraten Sie gerne, denn jede Nachfolgeregelung beinhaltet auch die Chance, endlich Zeit für lange gehegte persönliche Träume und Pläne zu haben.